Mit dem Kauf eines kleinen Hundewelpen sind Sie eine große Verpflichtung eingegangen. Sie haben sich Ihren Hund angeschafft, weil Sie mit Ihrem vierbeinigen Partner zusammen leben und Spaß haben wollen. Noch ist er putzig und Sie sind von seinem drolligen Wesen entzückt und eingenommen. Aber gerade in diesem Alter wird der Welpe für sein weiteres Leben geprägt.

Er muss eine Menge lernen, damit später das Zusammenleben in der Gemeinschaft Mensch und Hund nicht zum Dauerstress wird. Die Zeit, die Sie jetzt für Ihren Welpen investieren, wird sich bezahlt machen. Denken Sie daran, dass aus dem niedlichen, kleinen Wollknäuel sehr schnell ein erwachsener Hund wird.

Im Spiel mit anderen gleichaltrigen Hunden lernt der Welpe den richtigen Umgang miteinander. Das Sozialverhalten der Tiere untereinander wird so möglichst früh gefördert. Beißhemmung, Unterordnung, Rudelverhalten zum Beispiel sind nicht angeboren, sondern müssen erlernt werden.

Mit wie vielen Wochen nimmt die Sinnesentwicklung und Wahrnehmungsumwelt des Welpen verstärkt zu? Ab wann bestimmt das Erkunden, die Neugierde, das Spielen und Nachahmen das Tagesgeschehen des Welpen? Wann setzt die Prägung auf das Abbild von Hund und Mensch zunehmend ein? Spielerisches Lernen und Prägung auf die gebotene Umwelt befindet sich wann auf dem Höhepunkt? Wann sollte man den Welpen an die Belastungen der Zivilisationswelt schrittweise heranführen?

Fragen, die Ihnen unsere qualifizierten Ausbilderinnen und Ausbilder gerne beantworten. In Welpenkursen lernen Hundehalter und Hund den Umgang miteinander. Unter fachkundiger Anleitung wird Ihnen in Theorie und Praxis die Sachkunde in allen Fragen der Hundehaltung vermittelt.

Die Hundehalter werden von unseren Übungsleitern /-leiterinnen, die ihr erlerntes Wissen durch eine theoretische, schriftliche und praktische Prüfung unter Beweis gestellt haben, betreut.

Liebe Hundefreundin, lieber Hundefreund, als verantwortlicher Hundehalter haben Sie erkannt, dass gerade in der heutigen Zeit ein gut sozialisierter und erzogener Hund einfach notwendig ist.

Sie werden aber auch bald feststellen, dass ein Hund, der gehorcht, für beide Seiten Freude und außerdem die Anerkennung von Nicht-Hundebesitzern bringt.

Unsere Ausbildung zum Begleit- und Familienhund erfolgt durch gewaltfreie Erziehung. Nicht durch Drill und Dressur, sondern durch Lernen zum Erfolg.

Eine Schutzhundausbildung für private bzw. sportliche Zwecke wird von uns abgelehnt.

Wir bieten ihnen zum einen eine Grundausbildung in Gehorsam und Unterordnung, die zum Begleithunde-Diplom (Hundeführerschein) führt und zum anderen, um das in der Grundausbildung Erlernte zu festigen und zu erweitern, die Leistungsgruppen.

Begleithunde Diplom
Warum ein Begleithund-Diplom?
Ein gehorsamer Familienhund liegt Ihnen am Herzen! Wir werden Ihnen helfen und Anleitung geben, wie Sie dieses Ziel erreichen können. Allerdings werden Sie es nur erreichen, wenn Sie nicht nur bei den Übungsstunden, sondern auch das gelernte in die Tat umsetzen und mit Ihrem Hund daheim üben.

Die Übungen im Grundgehorsam und der Unterordnung bestehen aus:

  • der richtigen Leinenführigkeit
  • der korrekten Freifolge
  • dem verlässlichen Sitz und Platz
  • dem freudigen und korrekten Herankommen

in allen Situationen.

Übungen in der Öffentlichkeit sichern das problemlose Führen des Hundes im Verkehr.

Theoretischer Unterricht vermittelt dem Hundeführer die notwendigen Kenntnis, die er benötigt, um die Beziehung zwischen Mensch und Hund optimal zu gestalten.

Wir haben verschiedene Übungsgruppen. Für Anfänger, Fortgeschrittene und weitere, die auf die Prüfung für das Begleithund-Diplom (Hundeführerschein) vorbereitet werden. Je nach Ausbildungsstand Ihres Hundes wird er in eine dieser Gruppen eingereiht.

Die Erziehung Ihres Hundes mündet in einer Prüfung für das Begleithund-Diplom.

Geprüft wird:

  • Die Sachkunde des Hundeführers
  • Die Unterordnung
  • Die Verkehrssicherheit
  • Das Sozialverhalten des Hundes (Wesenstest)

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Urkunde und einen Pass, der dokumentiert, dass Sie einen ausgebildeten, verkehrssicheren Hund haben, der weder Mensch noch Tier belästigt oder in Gefahr bringt.

Wie schon dargelegt, werden Sie von Übungsleitern und -leiterinnen betreut, die langjährige Erfahrung in der Erziehung eines Hundes aufweisen können.

Das Leistungs-Diplom ist die konsequente Fortsetzung dieser Grundausbildung.

Mit der Basisausbildung zum wohlgesittenen Hausgenossen und dem Ablegen des Begleithund-Diploms ist in der Regel die Erziehung des Hundes zum Begleithund nicht abgeschlossen. Ein Hund ist immer in der Ausbildung – auch noch in 10 Jahren.

Eine weitgehende Förderung des Hundes – und des Hundeführers – kann im Anschluss an die Basisausbildung durch die Teilnahme an den Übungsstunden in den Leistungsgruppen erreicht werden. Das bisher Erlernte wird hier gefestigt und erweitert. In der Gemeinschaft von vielen Hundefreunden und -freundinnen macht das Üben mit dem Hund richtig Spaß. Sie werden immer neue Anregungen bekommen und ehrlich: Mensch und Hund lernen nie aus.

Ein Hund vollbringt seine Leistung nur, wenn die Übungen durch ständiges Wiederholen eine Auffrischung erfahren und schließlich im Gedächtnis des Hundes verankert werden. Man erhält so über einen längeren Zeitraum einen wesens- und charakterfesten Familienhund.

Hund und Hundeführer schmelzen zu einem Team zusammen. Das aus dem Englischen stammende Wort Teamwork bedeutet Gemeinschafts-, Gruppen- und – in unserem Falle besonders wichtig – Zusammenarbeit. Bei Teamarbeit ist das harmonische Miteinander – die Gleichstellung der Partner – gegeben

Die Teams in den Leistungsgruppen können in verschiedenen Prüfungen ihr Können unter Beweis stellen und das Leistungs-Diplom ablegen. Das Leistungs-Diplom wird in Bronze, Silber und Gold vergeben. Die einzelnen Prüfungen unterscheiden sich in den gestellten Aufgaben und den Anforderungen in deren Durchführung. Die Prüfungen werden in der Reihenfolge Bronze, Silber und Gold abgelegt.

Leistung, ein Wort, was vielleicht den einen oder anderen abschreckt. Leistung ist aber hier nicht im Sinne von Druck, Dressur oder Ähnlichem zu verstehen. Gemeint ist hier der Grundsatz der Schule, dass der Schüler bestimmte Leistungsanforderungen des Unterrichts genügen muss. Auf das Leistungs-Diplom angewandt heißt das, dass bei dieser Prüfung nur Anforderungen gestellt werden, die man von einem gut geführten Begleithund bzw. einem guten Team erwarten kann.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Leistungsgruppen ist das Begleithunde-Diplom.

Die Entstehung des Landeshundegesetzes
Der tragische Tod des kleinen Jungen Volkan, verursacht durch einen Hund, hatte weitreichende Folgen für alle Hundehalter. Innerhalb kürzester Zeit wurden bundesweit Verordnungen erlassen, die Menschen vor Gefahren, die von einem Hund ausgehen können, besser schützen sollen. Im Januar 2003 ist das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz) in Kraft getreten.
Was schreibt das Landeshundegesetz vor?

Zunächst einmal regelt dieses Gesetz die allgemeine Anleinpflicht für jeden Hund in bestimmten öffentlichen Bereichen. Dies ist eine Mindestpflicht und kann von Ihrer jeweiligen Kommune übertroffen, aber nicht unterschritten werden.

Daher informieren Sie sich bitte unbedingt vorab bei Ihrer Gemeinde, ob diese den Hundehaltern möglicherweise zusätzliche Pflichten auferlegt!

Weiterhin bestimmt das Gesetz für 3 verschiedene Gruppen von Hunden besondere Auflagen zur Haltung. Sofern Sie einen dieser Hunde halten, muss dies dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Wichtig dabei ist, dass der Sachkundenachweis in bestimmten Fällen Voraussetzung für die Erlaubnis einer Hundehaltung sein kann.
Nachfolgend erklären wir Ihnen, für welche Hunde ein Sachkundenachweis zu erbringen ist und bei wem dieser abgelegt werden kann bzw. muss. Aufgrund der zahlreichen gesetzlich geregelten Besonderheiten, Pflichten und Ausnahmen bitten wir Sie, weiterführende Informationen zu den nachstehend aufgeführten Kategorien der Hunde direkt im Gesetzestext nachzulesen. Mit Klick auf „Landeshundegesetz NRW“ gelangen Sie auf das entsprechende PDF.

Zugelassene Stellen und Sachverständige

Listen – Nr BSZV Alsdorf / Duffesheide: 521

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/dok/sachverstaendige_lhundg_nrw.pdf

Sachkundenachweis für große Hunde (sogenannte 20/40-Hunde)
Die am wenigsten einschränkenden Maßnahmen betreffen die Gruppe der 20/40-Hunde. Hierzu zählen alle Hunde, die schwerer als 20 kg oder größer als 40 cm (Widerristhöhe) sind. Halter dieser Hunde müssen die Haltung anzeigen und für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Außerdem muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und der Halter muss nachweisen, dass er sachkundig für die Haltung dieses Hundes ist. Man soll also theoretisch alles wissen, was die Hundehaltung erfordert.

Gehören Sie zu nachfolgenden Personenkreisen? Dann sind Sie automatisch sachkundig!
Von einem kleinen Personenkreis nimmt der Gesetzgeber an, sachkundig zu sein und fordert keinen weiteren Nachweis. Sind Sie Tierarzt, Jäger, Polizeihundeführer, dürfen Verhaltenstests für Hunde bestimmter Rassen durchführen, haben eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden bzw. zum Handel mit Hunden oder haben bereits die Sachkunde zur Haltung eines gefährlichen Hundes nachgewiesen? Dann gelten Sie von vornherein als sachkundig.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 2003 bereits mindestens 3 Jahre 20/40-Hunde gehalten haben, sind Sie sachkundig, vorausgesetzt Sie erfüllen zusätzlich auch die nachfolgenden Kriterien! Die Haltung musste beim Ordnungsamt gemeldet sein. Sie müssen beim Ordnungsamt als Halter des Hundes gemeldet gewesen sein. Bis zur Anmeldung des jetzigen Hundes müssen Sie ununterbrochen 20/40-Hunde gehalten haben. Als Unterbrechung gilt eine hundefreie Zeit ab drei Monaten. Seit der ersten Anmeldung eines 20/40-Hundes darf es in der gesamten Zeit zu keinem tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnis gekommen sein.

Sofern Sie die zuvor genannten Kriterien nicht erfüllen, ist ein Sachkundenachweis zu erbringen.

Die Sachkundeprüfung für große Hunde:
Der eigentliche Test besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Aus einem gesamten Fragenkatalog müssen zufällig ausgewählte Fragen beantworten und 70 % der möglichen Punkte erreicht werden. Die Tierärztekammer NRW stellt folgenden Fragebogen zu Übungszwecken inkl. Lösungsschablone zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Fragen variieren und die Tierärzte zum Teil eigene Fragen entwerfen.